ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

Allgemeines

Solange in den Besonderen Bedingungen (Bijzondere Voorwaarden) und/oder ausdrücklich und schriftlich nichts Anderslautendes angegeben wurde, gelten für den Vertrag zwischen Robojob NV und dem Vertragspartner ausschließlich diese Allgemeinen Bedingungen.

Der Vertragspartner bestätigt, die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und diese auch zu akzeptieren, dies sowohl durch die Unterzeichnung des Angebots oder des Bestellscheins bzw. des Auftrags oder durch eine ausdrückliche oder stillschweigende Annahme der Rechnungslegung von Robojob NV.

Diese Allgemeinen Bedingungen haben Vorrang vor etwaigen Allgemeinen Bedingungen des Vertragspartners, die als nicht bestehend angesehen werden; ausgenommen bei einer ausdrücklichen, schriftlichen und von Robojob NV unterzeichneten Ausnahmeregelung. Eine Auftragsbestätigung seitens Robojob NV kann in keinem Fall als eine solche Ausnahmeregelung gelten oder angesehen werden.

Es wird bei allen Verträgen davon ausgegangen, dass diese am Geschäftssitz von Robojob NV abgeschlossen wurden und ausgeführt werden, dies nach der entsprechenden Angabe auf der Vorderseite des Angebots und/oder des Bestellscheins.

Die Handelsvertreter von Robojob NV sind nicht befugt, bindende Vereinbarungen im Namen der Gesellschaft einzugehen, und sie dürfen weder Vorschüsse noch Bezahlungen in Empfang nehmen; ausgenommen den Fall, dass sie eine besondere diesbezügliche Vollmacht haben. Durch ihr Mitwirken vermittelte Verträge müssen von der Geschäftsleitung von Robojob NV genehmigt werden, um ausführbar zu werden.

Auftrag

Wenn der Vertragspartner einen Auftrag aufgibt oder wenn er ein Preisangebot von bzw. einen Auftrag für Robojob NV unterzeichnet, ist der Vertragspartner vertraglich gebunden. Erst nach dieser Unterzeichnung ist Robojob NV verpflichtet, zur Ausführung des Angebots überzugehen.

Nur die schriftliche Annahme bzw. Bestätigung eines Auftrags bindet Robojob NV gegenüber dem Vertragspartner.

Wenn der Vertragspartner an der Auftragsbestätigung eine Änderung anbringen will, dann muss er diese innerhalb von zwei Werktagen schriftlich per Fax, per E-Mail oder per Einschreiben Robojob NV zur Genehmigung vorlegen. Wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von zwei Werktagen gegen den Auftrag auf diese Weise Widerspruch einlegt, wird der Auftrag gemäß der Auftragsbestätigung als endgültig angesehen, und der Auftrag wird entsprechend ausgeführt. Bei einer Genehmigung des geänderten Auftrags durch Robojob NV muss der Vertragspartner alle Mehrkosten vergüten, die infolge der Änderung des Auftrags entstehen.

Preis

Gewichte, Abmessungen, Preise und andere Daten in Katalogen, Preislisten und anderen Unterlagen gelten immer nur als Anhaltswerte. Robojob NV behält sich das Recht vor, die eigenen Preise anzupassen, wenn die preisbestimmenden Faktoren, darunter (ohne auf die nachstehende Aufzählung beschränkt zu sein) Schwankungen bei den Wechselkursen, Lohnerhöhungen (gesetzlich geregelte und/oder tariflich vereinbarte), Erhöhungen der direkten oder indirekten Steuern, der Sozialabgaben oder der Versicherungsprämien, von Rohstoffen oder von Materialien usw., sich nach dem Erstellen des Angebots geändert haben.

Die von Robojob NV in den Auftragsbestätigungen und Angeboten (deren Gültigkeitsdauer nicht abgelaufen ist) angegebenen Preise sind die einzig maßgeblichen Preise, weil die Preislisten ohne vorherige Mitteilung an den Vertragspartner geändert werden können.

Lieferbedingungen

Ausgenommen ausdrückliche, anderslautende und schriftliche Vereinbarungen, werden die Waren von Robojob NV immer "ab Werk" geliefert. Die Waren werden entsprechend immer zu Lasten und auf Gefahr des Vertragspartners versendet, und gleichzeitig auf dessen Rechnung. Der Vertragspartner kann deshalb bei einer Verspätung, bei einem Schaden oder bei fehlenden Teilen keine Regressforderungen gegen Robojob NV geltend machen.

Die Liefer- und Ausführungsfristen gelten immer nur als Anhaltswerte, und sie binden Robojob NV nicht. Die Nichterfüllung derselben durch Robojob NV kann deshalb einen Schadenersatz oder eine Auflösung des Vertrags in keinem Fall begründen.

Die (unverbindlich) angegebene Frist für die Ausführung der Aufträge beginnt ab dem 5. Werktag nach dem in der von Robojob versendeten Auftragsbestätigung angegebenen Datum zu laufen, bzw. ab dem 5. Werktag nach dem Datum des Auftrags, wenn keine Auftragsbestätigung von Robojob NV versendet wurde, und dies unter der Bedingung, dass alle erforderlichen Daten, die der Vertragspartner zur Verfügung stellen muss, von Robojob NV empfangen wurden.

Wenn der Vertragspartner bereits nach dem Beginn der Lieferfrist Robojob NV gegenüber Hinweise macht und/oder Änderungen aufgibt, wird Robojob NV sich dazu äußern, ob diese Änderungen oder Hinweise berücksichtigt werden können oder nicht. Bei akzeptierten Änderungen gilt die ursprüngliche Lieferfrist nicht mehr. Für diesen geänderten Auftrag wird von Robojob NV ein neuer (unverbindlicher) Liefertermin aufgegeben.

Wenn abweichend in einer anderslautenden, ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung festgelegt wurde, dass die Lieferfristen doch verbindlich sind, müssen diese Fristen rechtswirksam in mindestens demselben Maß wie die Dauer der Verspätung verlängert werden. Eine solche Verspätung kann durch eines oder mehrere der nachstehenden Ereignisse verursacht werden:

  • der Vertragspartner hat seine Zahlungspflichten nicht erfüllt;
  • der Vertragspartner hat nicht rechtzeitig alle notwendigen Erläuterungen in Bezug auf den auszuführenden Auftrag übermittelt;
  • der Vertragspartner hat eine oder mehrere seiner vertraglichen Pflichten nicht erfüllt;
  • ür die Verspätung ist ein Zulieferer oder ein Hersteller von Robojob NV verantwortlich;
  • Arbeitskämpfe oder andere Umstände, die sich nach billigem Ermessen der Kontrolle des Unternehmens entziehen, wie z.B. Fälle von Höherer Gewalt, Aufständen und Wirren, Überflutungen, Bränden, Streiks, Aussperrungen, Transportproblemen und Erlass von Gesetzen.

Robojob NV kann nur dann wegen verspäteter Lieferung schadenersatzpflichtig gemacht werden, wenn Robojob NV sich schriftlich zu einem verbindlichen spätesten Liefertermin verpflichtet hat; und dies nur unter der Bedingung, dass der Vertragspartner den Nachweis erbringt, dass (1) die Verspätung auf eine grobe Fahrlässigkeit von Robojob NV zurückzuführen ist und (2) dass das Ausmaß des tatsächlich erlittenen Schadens vom Vertragspartner spezifiziert wird. Der Schadenersatz kann in keinem Fall höher sein als der Wert der Waren. Geschäftliche Schäden und Folgeschäden sind in keinem Fall schadenersatzpflichtig.

Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind bar zu bezahlen, solange kein Fälligkeitsdatum auf der Rechnung angegeben ist. Ausgenommen bei Vorliegen von ausdrücklichen und schriftlichen anderslautenden Vereinbarungen, müssen Bezahlungen in bar am Geschäftssitz von Robojob NV oder durch Überweisung auf das Bankkonto von Robojob NV vorgenommen werden. Die Bezahlung wirkt erst dann befreiend, nachdem sie unwiderruflich auf dem Konto von Robojob NV eingegangen ist.

Jede am Fälligkeitstermin nicht bezahlte Rechnung führt rechtswirksam und ohne Inverzugsetzung zu einem hiermit zwischen den Parteien vereinbarten Verzugszins von 10% pro Jahr, der auf Jahresbasis fällig wird. Neben und zusätzlich zu diesem vereinbarten Verzugszins muss der Vertragspartner gleichzeitig für jede, auch teilweise, unbezahlte Rechnung einen Schadenersatz von 10% auf den geschuldeten Betrag, mindestens aber 250 Euro, leisten; und dies auch dann, wenn ein Zahlungsaufschub eingeräumt wurde. Die Parteien vereinbaren hiermit ausdrücklich, dass diese Schadenersatzleistung pauschal ist und dass diese nicht geändert werden kann, selbst wenn die Nichterfüllung nur teilweise ist. Außerdem muss der Vertragspartner für alle Gerichtskosten und Ausführungskosten aufkommen. Bei Nichtbezahlung einer Rechnung am Fälligkeitstermin werden alle, auch (noch) nicht fällige Rechnungen ohne Inverzugsetzung und rechtswirksam sofort fällig. Vertragspartner mit überfälligen Bezahlungen verlieren den Anspruch auf Skonto.

Wenn eine Rechnung auf Verlangen des Vertragspartners auf den Namen eines Dritten ausgestellt wird, bleibt der Vertragspartner gesamtschuldnerisch, mindestens aber solidarisch haftend, für die Gesamtzahlung dieser Rechnung verantwortlich.

Alle Beanstandungen im Zusammenhang mit einer Rechnung müssen innerhalb von sieben Tagen nach dem Rechnungsdatum per Einschreiben und mit Begründung erfolgen; andernfalls sind diese unzulässig.

Wenn der Vertragspartner die Zahlungsbedingungen nicht pünktlich und in vollem Umfang erfüllt, hat Robojob NV das Recht, entweder rechtswirksam und ohne vorherige Mahnung den Vertrag aufzulösen, oder alle laufenden Verträge, Lieferungen und Arbeiten auszusetzen (auch solche, die nichts mit dem Gegenstand der fraglichen Rechnung zu tun haben) und die gelieferten Materialien wieder an sich zu nehmen. Wenn Robojob NV sich für die Auflösung des Vertrags entscheidet, hat Robojob NV Anspruch auf einen pauschalen Schadenersatz von 20%; dies unbeschadet des Rechts, bei einem größeren Schaden auch einen höheren Schadenersatz verlangen zu können.

Beanstandung der Lieferung

Der Vertragspartner muss die gelieferten Waren bei der Lieferung sofort auf ihre Übereinstimmung mit den Vereinbarungen und auf sichtbare Mängel untersuchen. Alle sichtbaren Mängel müssen spätestens innerhalb von drei Tagen nach der Lieferung der Waren per Einschreiben gemeldet werden; ansonsten ist eine solche Beanstandung unzulässig. Die Meldung von verdeckten Mängeln muss innerhalb einer Frist von acht Tagen nach der Kenntnisnahme oder der Möglichkeit der Kenntnisnahme durch den Vertragspartner per Einschreiben und mit Begründung erfolgen; ansonsten ist eine solche Beanstandung unzulässig.

Bei einer begründeten Beanstandung innerhalb der vorgenannten Fristen ist Robojob NV nur dazu verpflichtet, die mangelhaften Teile oder Waren zu reparieren oder zu ersetzen. Der Vertragspartner kann keine weiteren Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen. Die Waren dürfen nur dann zurückgesendet werden, wenn eine diesbezügliche ausdrückliche und schriftliche Genehmigung von Robojob NV vorliegt.

Eine Beanstandung befreit den Vertragspartner in keinem Fall von seinen Zahlungspflichten.

Garantie und Haftung

Robojob NV verpflichtet sich dazu, eine mangelhafte Funktion der von Robojob NV gelieferten Waren abzustellen, wenn diese aus untauglichem Design, Material oder Verarbeitung durch Robojob NV selbst herrührt. Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn der Mangel auf Material oder Zubehör zurückzuführen ist, das der Vertragspartner geliefert hat, oder wenn der Mangel aus einer vom Vertragspartner vorgeschriebenen Konstruktion herrührt. Die Garantieverpflichtung gilt auch nicht bei einem Zufall oder bei einem Fall von Höherer Gewalt, oder bei Mängeln, die aufgrund einer Nachlässigkeit, einer schlechten Wartung oder eines falschen Gebrauchs des Materials durch den Vertragspartner oder durch seine Beschäftigten entstanden ist.

Solange nicht ausdrücklich Anderslautendes vereinbart wurde, gilt diese Garantieverpflichtung für die vorgenannten Mängel für einen Zeitraum von höchstens 1 Jahr nach der Installation oder höchstens 2000 Robot-Arbeitsstunden; abhängig davon, welcher der vorgenannten Grenzwerte zuerst erreicht wird.

Um sich auf die Vorteile dieser Vereinbarungen berufen zu können, muss der Vertragspartner innerhalb von fünf Werktagen nach der Feststellung des Mangels Robojob NV ein Einschreiben zusenden, in dem die Mängel, die der Vertragspartner dem Material zuschreibt, deutlich beschrieben werden, und er muss den Nachweis dafür erbringen.

Arbeiten, die sich aus der Garantieverpflichtung von Robojob NV ergeben, finden an einer von Robojob NV zu bestimmenden Stelle statt, und diese Arbeiten bleiben grundsätzlich auf den Austausch von defekten Teilen beschränkt. Die allgemeinen Transportkosten und Kosten für den (An-/Ab-) Transport des Materials oder von defekten Teilen gehen zu Lasten des Vertragspartners, ebenso wie die Reisekosten, die Arbeitskosten und die Aufenthaltskosten, die bei der Reparatur des Materials oder der defekten Teile anfallen. Die ausgetauschten Teile müssen innerhalb eines Monats nach ihrem Austausch versandkostenfrei an das Lager von Robojob NV zurückgesendet werden. Wenn dies nicht erfolgt, hat Robojob NV das Recht, diese Teile in Rechnung zu stellen. Die Kosten für den Support, für Mittel oder Zubehör, die/das für die Reparatur notwendig ist/sind, gehen immer zu Lasten des Vertragspartners.

Die Haftung von Robojob NV ist strikt auf die hier genannten Verpflichtungen beschränkt, und es wird ausdrücklich vereinbart, dass Robojob NV nicht zu Schadenersatz für Personenunfälle gegenüber dem Vertragspartner haftbar ist, die mit den gelieferten Maschinen und/oder Materialien geschehen können, und auch nicht für Schäden an anderen Waren, außer denen, die Gegenstand des Vertrags sind, und auch nicht für Gewinneinbußen oder andere Formen von Schäden.

Wenn Robojob NV aufgrund des Gesetzes vom 25.02.1991 (Haftung für mangelhafte Waren) haftbar gemacht wird, sichert der Vertragspartner diesbezüglich zu, Robojob NV vollständig freizustellen.

Befreiende Umstände

Als befreiende Umstände gelten - ohne auf die nachfolgende Aufzählung beschränkt zu sein - Umstände, die sich nach dem Abschluss des Vertrags einstellen, und die dessen Ausführung verhindern: Arbeitskämpfe und alle sonstigen Umstände wie Brand, Mobilisierung, Beschlagnahme, Embargo, Verbot von Devisentransfers, Aufstand, Mangel an Transportmitteln, allgemeine Verknappung von Zulieferungen und Rohmaterialien, Beschränkungen beim Energieverbrauch - wenn diese Umstände sich dem Willen und den Einwirkungsmöglichkeiten von Robojob NV entziehen.

Das Eintreten eines dieser Umstände enthebt Robojob NV von der Haftung.

Eigentumsvorbehalt

Solange die bestellten oder gelieferten Waren nicht vollständig bezahlt sind, bleiben sie in vollem Umfang Eigentum von Robojob NV. Robojob NV hat das Recht, bei ausgebliebener Bezahlung oder bei einem (drohenden) Konkurs die Waren auf Kosten des Vertragspartners wieder an sich zu nehmen, und zwar ohne jede Auskunft und wo auch immer diese Waren sich befinden mögen, unabhängig davon, ob diese Waren bearbeitet wurden oder nicht, und unabhängig davon, an welchen Anlagen diese Waren angebracht wurden.

Die vorliegende Eigentumsvorbehaltsklausel gilt auch, wenn der Vertragspartner sein Geschäft aufgibt, wenn seine schuldnerischen Verpflichtungen ausgesetzt werden oder wenn dieser sich in einem vergleichbaren Zustand befindet. In jedem Fall gibt ein Konkurs oder eine Aussetzung der Zahlungspflichten oder eine Änderung des Zustands (gemäß den Bestimmungen in Artikel 10 der vorliegenden Bedingungen) des Vertragspartners Robojob NV sofort und rechtswirksam Grund zur Auflösung des Vertrags zu Lasten des Vertragspartners; wobei Robojob NV auch berechtigt ist, die Rückgabe der gelieferten Waren zu verlangen.

Der Vertragspartner muss jederzeit und alles tun, um die Eigentumsrechte von Robojob NV zu sichern. Dazu muss er: (1) die erforderlichen Versicherungen abschließen, und (2) alle möglichen Informationen in Bezug auf diese Eigentumsrechte - oder Bedrohungen derselben - Robojob NV melden. Bei einer (vermutlichen) Nichterfüllung dieser Verpflichtungen muss der Vertragspartner, auf erstes Verlangen von Robojob NV, die entsprechenden Waren, auf eigene Kosten und Gefahr, innerhalb von 24 Stunden an Robojob NV zurückliefern; dies mit der Folge der automatischen Auflösung des Vertrags und/oder der schriftlichen Auftragsbestätigung. Bei einer Verletzung des Eigentumsvorbehalts hat Robojob NV automatisch ein Pfandrecht auf den erzielten Verkaufspreis, und der Vertragspartner muss außerdem einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 20% des gesamten Rechnungsbetrags leisten.

Studien, Zeichnungen und technische Beschreibungen bleiben ausschließlich Eigentum von Robojob NV. Diese dürfen nicht für andere Zwecke genutzt oder kopiert werden, außer für diejenigen Zwecke, die im mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrag bestimmt sind.

Änderung der Umstände

Jede Änderung der Lage ('Umstände') des Vertragspartners, durch die dieser seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (z.B. Tod, Konkurs, Beanstandungen, Auflösung, Änderung der Satzung), gibt Robojob NV das Recht:

  • die Ausführung der Bestellungen/Aufträge einzustellen;
  • die sofortige Bezahlung jeder unbezahlten Rechnung zu verlangen;
  • die sofortige Bezahlung aller ausgeführten und in Rechnung gestellten Aufträge zu verlangen;
  • eine Sicherheitsleistung für die Bezahlung zu verlangen.

Wenn der Vertragspartner, oder dessen Rechtsnachfolger, dies ablehnen, machen sie sich eines einseitigen Vertragsbruchs schuldig. Robojob NV hat in einem solchen Fall Anspruch auf Schadenersatz wegen dieser einseitigen Auflösung des Vertrags gemäß Artikel 11 der vorliegenden Bedingungen.

Auflösung des Vertrags

Unabhängig von der Bezahlung von bereits entstandenen Kosten ist der Vertragspartner bei einer einseitigen Auflösung des Vertrags verpflichtet, Robojob NV die Gewinneinbußen zu erstatten.

Dieser Schadenersatz für Gewinneinbußen ('Entgangene Gewinne') wird pauschal mit 20% des vereinbarten Nettopreises (einschl. UST - BTW) festgelegt.

Dieser Schadenersatz kann höher sein, wenn Robojob NV nachweist, dass die Gewinneinbußen einen größeren Schaden verursachen.

Nichtigkeit von Bestimmungen

Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Bestimmungen oder der Besonderen Bestimmungen nichtig sind, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt.

Kompensation von Schuldforderungen

Nur Robojob NV hat das Recht, Schuldforderungen gegenüber dem Vertragspartner mit etwaigen Schuldforderungen des Vertragspartners gegenüber Robojob NV zu kompensieren.

Geltendes Recht und zuständige Gerichtsbarkeit

Bei allen Streitfällen über den Vertrag zwischen Robojob NV und dem Vertragspartner sind - ausgenommen den Fall einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung - ausschließlich die Gerichte von Antwerpen befugt, die belgisches Recht und diese Allgemeinen Bedingungen anwenden.

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