Allgemeine Bedingungen und Konditionen
Allgemein
Sofern in den besonderen Bedingungen nicht anders angegeben und/oder sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten diese allgemeinen Bedingungen für den Vertrag zwischen Robojob NV und der anderen Vertragspartei.
Die Gegenpartei bestätigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und sie zu akzeptieren, indem sie das Angebot oder das Bestellformular unterschreibt oder die Rechnung der Robojob NV ausdrücklich oder stillschweigend akzeptiert.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor den allgemeinen Geschäftsbedingungen der anderen Vertragspartei, die als nicht existent zu betrachten sind, es sei denn, die Robojob NV hat schriftlich eine ausdrückliche Ausnahme gemacht. Eine Auftragsbestätigung der Robojob NV kann niemals als eine solche Ausnahme gelten oder betrachtet werden.
Alle Vereinbarungen gelten als an dem auf der Vorderseite des Angebots- und/oder Auftragsformulars angegebenen Sitz von Robojob NV geschlossen und ausgeführt.
Die Handelsvertreter der Robojob NV sind nicht befugt, im Namen des Unternehmens verbindliche Verträge zu schließen oder Einlagen oder Zahlungen entgegenzunehmen, es sei denn, sie haben eine entsprechende Vollmacht erhalten. Die von ihnen ausgehandelten Verträge müssen vom Verwaltungsrat der Robojob NV ratifiziert werden, bevor sie in Kraft treten.
Bestellung
Die Gegenpartei ist vertraglich gebunden, sobald sie einen Auftrag erteilt oder ein Angebot oder eine Bestellung der Robojob NV unterzeichnet hat. Die Robojob NV ist erst ab dem Datum der Unterzeichnung des Angebots verpflichtet, dieses auszuführen.
Nur die schriftliche Annahme oder Auftragsbestätigung bindet die Robojob NV gegenüber der Gegenpartei.
Wenn die Gegenpartei die Auftragsbestätigung ändern möchte, muss die Änderung innerhalb von zwei Arbeitstagen schriftlich per Fax, E-Mail oder Einschreiben an Robojob NV beantragt werden. Jeder erteilte Auftrag gilt als endgültig und wird gemäß der Auftragsbestätigung ausgeführt, wenn die Gegenpartei nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen etwas anderes mitgeteilt hat. Wenn die Robojob NV einen geänderten Auftrag akzeptiert hat, ist die Gegenpartei verpflichtet, alle zusätzlichen Kosten zu erstatten, die sich aus der Änderung des Auftrags ergeben.
Preis
Die in den Katalogen, Preislisten und sonstigen Unterlagen enthaltenen Gewichte, Maße, Preise und sonstigen Angaben sind lediglich Richtwerte. Die Robojob NV behält sich das Recht vor, ihre Preise anzupassen, wenn sich die kostenbestimmenden Faktoren, wie z. B. (aber nicht ausschließlich) Wechselkursschwankungen, Lohnerhöhungen (gesetzlich festgelegt und/oder von den zuständigen paritätischen Ausschüssen akzeptiert), Erhöhungen von direkten oder indirekten Steuern, Sozialabgaben oder Versicherungsprämien, Rohstoffen, Ausrüstungen usw., nach der Erstellung des Angebots geändert haben.
Die von Robojob NV in den Auftragsbestätigungen und Angeboten (die sich noch innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer befinden) angegebenen Preise sind die einzigen korrekten Preise, da die Preislisten ohne vorherige Mitteilung an die anderen Vertragsparteien geändert werden können.
Lieferbedingungen
Die Robojob NV liefert die Waren immer "ab Werk", es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Die Waren werden daher immer auf Kosten und Risiko der anderen Vertragspartei und auch auf deren Rechnung versandt. Die andere Vertragspartei kann daher bei Verspätung, Verlust oder Fehlen von Waren keinen Regress bei der Robojob NV geltend machen.
Die angegebenen Liefer- und Ausführungsfristen sind nur indikativ und für die Robojob NV in keiner Weise bindend. Eine Nichteinhaltung dieser Fristen durch die Robojob NV führt nicht zu einem Anspruch auf Schadenersatz oder zur Kündigung des Vertrags.
Die ungefähre Frist für die Ausführung der Bestellungen beginnt am fünften Arbeitstag nach dem Datum, das auf der von Robojob NV gesendeten Auftragsbestätigung angegeben ist, oder am fünften Arbeitstag nach dem Datum der Bestellung, wenn Robojob NV keine Auftragsbestätigung gesendet hat, unter der Voraussetzung, dass Robojob NV bereits alle erforderlichen Informationen erhalten hat, die die andere Vertragspartei zur Verfügung stellen muss.
Wenn die andere Vertragspartei der Robojob NV Anmerkungen und/oder Änderungen mitteilt, nachdem die Lieferfrist bereits begonnen hat, entscheidet die Robojob NV, ob sie diese Änderungen und/oder Anmerkungen akzeptieren kann. Falls die Änderungen akzeptiert werden, gilt die ursprüngliche Lieferzeit nicht mehr. Die Robojob NV gibt dann eine neue voraussichtliche Lieferzeit für den geänderten Auftrag an.
Wenn die Parteien entgegen der Standardvereinbarung eine ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung über die Verbindlichkeit der Lieferfristen getroffen haben, werden diese Fristen von Rechts wegen um einen Zeitraum verlängert, der mindestens der Dauer der Verzögerung entspricht, die durch eines oder mehrere der folgenden Ereignisse verursacht werden kann:
- wenn die andere Vertragspartei die Zahlungsbedingungen nicht erfüllt hat;
- wenn die andere Vertragspartei nicht rechtzeitig alle erforderlichen Informationen über den auszuführenden Auftrag erteilt hat;
- wenn die andere Vertragspartei einer Verpflichtung aus dem Vertrag nicht nachgekommen ist;
- wenn die Verzögerung durch einen Lieferanten oder Hersteller der Robojob NV verursacht wurde;
- Arbeitskonflikte oder andere Umstände, auf die das Unternehmen vernünftigerweise keinen Einfluss hat, wie höhere Gewalt, Aufruhr und Unruhen, Überschwemmungen, Feuer, Streiks, Aussperrung, Transportprobleme und der Erlass von Gesetzen.
Die Robojob NV kann nur dann für Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung haftbar gemacht werden, wenn sie sich schriftlich verpflichtet hat, eine verbindliche und endgültige Lieferfrist einzuhalten, und unter der Bedingung, dass die andere Vertragspartei (1) nachweist, dass die Verzögerung auf einen schwerwiegenden Fehler der Robojob NV zurückzuführen ist, sowie (2) den Umfang des der anderen Vertragspartei tatsächlich entstandenen Schadens. Der Schadenersatz kann in keinem Fall den Wert der Ware übersteigen. Kommerzieller Schaden und Folgeschäden können niemals als Schadenersatz geltend gemacht werden.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind bei Erhalt zahlbar, es sei denn, auf den Rechnungen ist ein Fälligkeitsdatum angegeben. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, müssen die Zahlungen entweder in bar am Sitz der Robojob NV oder durch Überweisung auf das Bankkonto der Robojob NV erfolgen. Die Zahlungsverpflichtung kann erst dann erfüllt werden, wenn die Zahlung unwiderruflich auf dem Konto der Robojob NV eingegangen ist.
Auf Rechnungen, die zum Fälligkeitsdatum nicht beglichen sind, werden von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung herkömmliche Verzugszinsen in Höhe von 10 % pro Jahr fällig, die jährlich kapitalisiert werden. Zusätzlich zu diesen herkömmlichen Verzugszinsen schuldet der Vertragspartner für jede - auch teilweise - unbezahlte Rechnung einen Schadenersatz von 10 % auf den überfälligen Betrag, mindestens jedoch 250 Euro, auch wenn eine Nachfrist gewährt wird. Die Parteien vereinbaren daher ausdrücklich, dass diese Zahlung feststeht und daher nicht geändert werden kann, auch wenn der Verzug nur teilweise ist. Darüber hinaus haftet die andere Vertragspartei für alle Gerichts- und Vollstreckungskosten. Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag der Rechnung werden auch noch nicht fällige Rechnungen, die keiner Inverzugsetzung unterliegen, von Rechts wegen sofort fällig. Andere Vertragsparteien, die in Verzug geraten sind, verlieren das Recht auf Skonto.
Wird die Rechnung auf Verlangen des anderen Vertragspartners auf einen Dritten ausgestellt, so haftet der andere Vertragspartner zumindest gesamtschuldnerisch für den gesamten Betrag.
Jede Anfechtung einer Rechnung ist innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsdatum per Einschreiben zu übermitteln und zu begründen, andernfalls ist sie unzulässig.
Wenn die andere Vertragspartei die Zahlungsbedingungen nicht rechtzeitig und vollständig einhält, hat die Robojob NV das Recht, entweder den Vertrag von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung für beendet zu erklären oder alle Verträge, Lieferungen und laufenden Arbeiten auszusetzen (auch wenn diese nicht durch die betreffenden Rechnungen gedeckt sind) und die gelieferten Waren zurückzufordern. Entscheidet sich Robojob NV für die Auflösung des Vertrags, hat sie Anspruch auf eine pauschale Schadensersatzzahlung in Höhe von 20 %, unbeschadet ihres Rechts, einen höheren Schaden geltend zu machen, falls der Schaden größer ist.
Beanstandungen
Die andere Vertragspartei muss die gelieferte Ware unverzüglich auf Konformität und sichtbare Mängel prüfen. Jeder sichtbare Mangel muss innerhalb von drei Tagen nach der Lieferung der betreffenden Waren per Einschreiben gemeldet werden, andernfalls ist die Reklamation unzulässig. Versteckte Mängel sind innerhalb von acht Tagen, nachdem die andere Vertragspartei sie entdeckt hat oder entdecken konnte, per Einschreiben mitzuteilen und zu begründen; andernfalls wird die Reklamation als unzulässig betrachtet.
Im Falle einer begründeten Reklamation im Rahmen dieser Bedingungen ist die Robojob NV nur verpflichtet, die defekten Teile oder Waren zu reparieren oder zu ersetzen, ohne dass der Vertragspartner Anspruch auf eine andere Entschädigung hat. Waren dürfen nur dann zurückgesandt werden, wenn die Robojob NV dies ausdrücklich und schriftlich genehmigt hat.
Keine Beschwerde entbindet die andere Vertragspartei von ihren Zahlungsverpflichtungen.
Bürgschaft und Haftung
Die Robojob NV verpflichtet sich zur Beseitigung von Mängeln an den von ihr gelieferten Waren, wenn diese Mängel auf eine fehlerhafte Konstruktion, Material oder Verarbeitung durch die Robojob NV selbst zurückzuführen sind. Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn der Mangel auf von der anderen Vertragspartei gelieferte Geräte oder Hilfsmittel zurückzuführen ist oder auf eine von dieser Partei vorgeschriebene Konstruktion zurückzuführen ist. Die Garantieverpflichtung gilt auch nicht im Falle eines Zufalls oder höherer Gewalt oder bei Mängeln, die auf Unterlassung, mangelhafte Wartung oder unsachgemäßen Gebrauch der Geräte durch die andere Vertragspartei oder deren Mitarbeiter zurückzuführen sind.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt diese Garantieverpflichtung für die vorgenannten Mängel, die innerhalb eines Zeitraums von bis zu einem Jahr nach der Installation oder für maximal 2000 Roboterbetriebsstunden auftreten, je nachdem, welche der vorgenannten Grenzen zuerst erreicht wird.
Um sich auf diese Bestimmungen berufen zu können, muss die andere Vertragspartei innerhalb von fünf Werktagen nach Feststellung des Mangels per Einschreiben ein Schreiben an Robojob NV senden, in dem die dem Gerät zugeschriebenen Mängel klar beschrieben und nachgewiesen werden.
Die Arbeiten, die sich aus der Garantieverpflichtung der Robojob NV ergeben, werden an einem von der Robojob NV gewählten Ort durchgeführt und beschränken sich im Prinzip auf den Austausch der defekten Teile. Die Transportkosten und die Kosten für den Transport der Geräte oder der defekten Teile gehen zu Lasten des Vertragspartners, ebenso wie die Reise-, Arbeits- und Aufenthaltskosten im Zusammenhang mit der Reparatur der Geräte oder der defekten Teile. Die ausgetauschten Teile müssen innerhalb eines Monats nach dem Austausch frachtfrei an das Lager der Robojob NV zurückgeschickt werden, andernfalls ist die Robojob NV berechtigt, die betreffenden Teile in Rechnung zu stellen. Die Kosten für die für die Reparatur erforderlichen Hilfs-, Betriebs- und Hilfsmittel gehen immer zu Lasten der anderen Vertragspartei.
Die Verantwortung der Robojob NV ist strikt auf die hier genannten Verpflichtungen beschränkt, und es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Robojob NV nicht für Schäden haftet, die der anderen Vertragspartei aufgrund von Personenschäden, die mit den gelieferten Maschinen und/oder Materialien entstehen können, oder aufgrund von Schäden an anderen als den in diesem Vertrag genannten Gütern entstehen, noch für entgangenen Gewinn oder irgendeine andere Form von Verlust.
Wenn die Robojob NV gegenüber Dritten gemäß dem Gesetz vom 25.02.1991 haftbar gemacht wird, verpflichtet sich die andere Vertragspartei, die Robojob NV in dieser Hinsicht vollständig zu entschädigen.
Entlastende Umstände
Die folgenden Umstände (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) gelten als entlastend, sofern sie nach Abschluss dieser Vereinbarung eintreten und die Erfüllung dieser Vereinbarung behindern: Arbeitskonflikte und alle anderen Umstände wie Brand, Mobilisierung, Pfändung, Embargo, Verbot des Devisentransfers, Aufruhr, Mangel an Transportmitteln, allgemeine Knappheit an Vorräten und Rohstoffen, Beschränkungen des Energieverbrauchs, wenn diese Umstände außerhalb des Einflussbereichs von Robojob NV liegen.
Das Eintreten eines dieser Umstände entbindet die Robojob NV von ihrer Verantwortung.
Eigentumsvorbehalt
Die Robojob NV behält das volle Eigentum an den bestellten oder gelieferten Waren, solange diese nicht vollständig bezahlt sind. Sie behält sich außerdem das Recht vor, die Waren auf Kosten der Gegenpartei zurückzufordern, wenn die Zahlung ausbleibt oder (ein Antrag auf) Konkurs gestellt wird, ohne Ausnahme und unabhängig davon, wo die Waren aufbewahrt werden, unabhängig davon, ob die Waren verarbeitet wurden oder an welcher Immobilie sie angebracht wurden.
Diese Eigentumsvorbehaltsklausel bleibt in Kraft, wenn sich die andere Vertragspartei in Liquidation befindet, dem Gesetz über die Kontinuität von Unternehmen (WCO) unterliegt oder sich in einer anderen ähnlichen Situation befindet. Der Konkurs oder der WCO-Status oder eine Änderung der Umstände (wie in Artikel 10 dieser Bedingungen vorgesehen) der anderen Partei gibt einen sofortigen Grund für die Beendigung des Vertrags von Rechts wegen auf Kosten der anderen Partei, wobei Robojob NV auch berechtigt ist, die Rückgabe der gelieferten Waren zu verlangen.
Die Gegenpartei muss stets alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Eigentumsrechte der Robojob NV zu schützen, d.h.: (1) Abschluss der erforderlichen Versicherungen und (2) Übermittlung aller relevanten Informationen in Bezug auf diese Eigentumsrechte oder jede Bedrohung dieser Rechte an die Robojob NV. Bei (mutmaßlicher) Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen muss die Gegenpartei die betreffenden Waren auf erste Aufforderung der Robojob NV innerhalb von 24 Stunden auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden, was zur automatischen Beendigung des Vertrags und/oder der schriftlichen Auftragsbestätigung führt. Bei Verletzung des Eigentumsvorbehalts erwirbt die Robojob NV automatisch ein Pfandrecht auf den erzielten Verkaufspreis, und die Gegenpartei haftet darüber hinaus für einen pauschalen Schadensersatz von 20 % des gesamten Rechnungsbetrags.
Alle Studien, Zeichnungen und technischen Beschreibungen bleiben das ausschließliche Eigentum der Robojob NV. Sie dürfen nicht für andere als die im Vertrag mit der Gegenpartei festgelegten Zwecke verwendet oder kopiert werden.
Veränderung der Situation
Jede Änderung in der Situation der Gegenpartei, die dazu führt, dass die Gegenpartei ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (z.B. Tod, Konkurs, Proteste, Auflösung, Satzungsänderung), berechtigt Robojob NV:
- die Ausführung der Aufträge auszusetzen;
- die sofortige Begleichung unbezahlter Rechnungen zu verlangen;
- die sofortige Bezahlung jedes ausgeführten und in Rechnung gestellten Auftrags zu verlangen;
- eine Zahlungsgarantie zu verlangen.
Wenn die andere Vertragspartei oder ihre Rechtsnachfolger sich weigern, dies zu tun, macht sie sich der einseitigen Nichterfüllung des Vertrags schuldig. In diesem Fall hat die Robojob NV Anspruch auf Schadensersatz für die einseitige Kündigung, wie in Artikel 11 dieser Bedingungen festgelegt.
Stornierung
Unabhängig von der Zahlung der bereits entstandenen Kosten haftet die andere Vertragspartei der Robojob NV auch für den entgangenen Gewinn, wenn sie den Vertrag einseitig kündigt.
Dieser Schadenersatz für entgangenen Gewinn wird als Festbetrag in Höhe von 20 % des vereinbarten Nettopreises (einschließlich Mehrwertsteuer) festgelegt.
Dieser Schadenersatz kann höher ausfallen, wenn Robojob NV nachweist, dass der entgangene Gewinn einen höheren Betrag darstellt.
Nichtigkeit von Klauseln
Die Nichtigkeit einer oder mehrerer Klauseln dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Klauseln oder der besonderen Geschäftsbedingungen.
Entschädigung
Nur Robojob NV ist berechtigt, Schadensersatzansprüche gegen die andere Vertragspartei mit etwaigen Schadensersatzansprüchen der anderen Vertragspartei gegen Robojob NV zu verrechnen.
Verantwortung
Vorbehaltlich einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung sind ausschließlich die Gerichte in Antwerpen für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen Robojob NV und der anderen Partei zuständig, wobei diese Gerichte belgisches Recht und diese allgemeinen Geschäftsbedingungen anwenden.